Krankengymnastik in Geislingen an der Steige

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    Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt in allen Bundesländern 28 Tage, also auch in Geislingen an der Steige. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Oft hört man, ein Rezept müsse innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden, doch diese Regelung ist nicht mehr gültig. Die Frist wurde von 14 auf 28 Tage erhöht.

    Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft erhältst du bei deiner Krankenkasse.

    Bis 1994 wurden Physiotherapeuten offiziell als Krankengymnasten bezeichnet. Heutzutage ist die Bezeichnung Krankengymnast im Gebrauch. Der Zentralverband der Krankengymnasten heißt sogar schon seit 1979 Deutscher Verband für Physiotherapie, kürzt sich aber immer noch mit ZVK ab. Krankengymnastik selbst ist heutzutage ein Teilbereich der Physiotherapie.

    Neben weiteren Fachrichtungen ist auch die Krankengymnastik ein Element der Physiotherapie. Diese Form der Therapie darf von Physiotherapeuten erst nach Abschluss eines speziellen Studiums oder einer Ausbildung durchgeführt werden. Für wen das in Geislingen an der Steige gilt, liest du hier bei dasoertliche.de.

    Rezepte werden oft für sechs Einheiten Krankengymnastik ausgestellt. Allerdings kann sich dahinter ein ganz unterschiedlicher Zeitaufwand verbergen. In den meisten Fällen dauert eine Krankengymnastik-Einheit 15 bis 25 Minuten. Das gilt sowohl für die "normale Krankengymnastik", beispielsweise nach einem Bandscheiben-Vorfall als auch bei neurologischen Schädigungen, zum Beispiel bei Parkinson oder nach einem Schlaganfall. Daher ist auch die Zuzahlung je Einheit in diesen beiden Fällen höher.